Sie sind vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet und wohnen in Stadt oder Landkreis Gießen und sind nach 1955 geboren? Dann können Sie beim Jobcenter Gießen Arbeitslosengeld II beantragen, wenn Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben und hilfebedürftig sind.

Wichtig: Ukrainische Kriegsflüchtlinge, die bis 31.5. eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben und aktuell noch vom Landkreis Asylbewerberleistung erhalten, sollten beim Jobcenter Gießen zeitnah Arbeitslosengeld II beantragen, um sicherzustellen, dass sie ab 1. September nicht ohne Geld und Krankenversicherung dastehen.

Weitere Info: Job Center Gießen