Leistungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Sie sind vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet und wohnen in Stadt oder Landkreis Gießen und sind nach 1955 geboren? Dann können Sie beim Jobcenter Gießen Arbeitslosengeld II beantragen, wenn Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs....

Information zur Schulpflicht

Kinder aus der Ukraine, die in Deutschland wohnen, sind schulpflichtig. Für Schüler*innen, die am ukrainischen Online-Unterricht teilnehmen, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Die Kinder und Jugendlichen werden zunächst in Intensivklassen beschult, wo sie...

Haustiere aus der Ukraine müssen erfasst werden

Landkreis Gießen informiert: Die Erfassung der Tiere ist erforderlich, weil deren Impfschutz gegen Tollwut geprüft werden muss. Für Fragen ist das Veterinäramt unter Telefon 0641-9390-6200 oder per E-mail unter poststelle.avv@ikgi.de erreichbar. Weiter Information...